Die hier für Über-55-Jährige beschrittenen Wege sind als Schlupflöcher fast unbekannt und daher nicht durch eine gefestigte Sozialgerichtsrechtsprechung oder durch Sozialrechtskommentarliteratur abgesichert.
Die hier begleiteten Mandanten wurden jedoch bislang aufgrund der hiesigen anwaltlichen Beratung in überwiegender Anzahl über diese juristischen Schlupflöcher in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufgenommen. Die Kanzlei ist bundesweit aktiv.
03 51 / 27 18 31 88*
Eine ausführliche Beratung kann nach erfolgter kurzer Prüfung eines möglichen Wechsels in die GKV erfolgen.
Montag-Donnerstag: 9.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 16.30 Uhr
*zum Festnetzpreis.
vom 01.08.2017
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