Durch die Corona-Krise aus der PKV (Private Krankenversicherung) in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)

Die Auswirkungen des Coronavirus treffen insbesondere viele Selbstständige hart. Auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit, bei Arbeitszeitreduzierung oder Kündigungen sind betroffen. Bei coronabedingt wegbrechenden Einnahmen und Einkommenseinbußen werden oft die gleichwohl immer weiter steigenden Beiträge der privaten Krankenversicherung ein Problem. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung birgt insofern den Vorteil, als dass die Beitragshöhe sich nach der Höhe des Einkommens bemisst. Ist das Einkommen hoch, zahlt der gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Beitrag. Sinkt das Einkommen, senken sich auch direkt proportional die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Mechanismus ist insbesondere im Alter, aber auch in Krisenzeiten für den Einzelnen von immenser Wichtigkeit und Bedeutung.

Doch das Gesetz (SGB V) hat Hürden für Privatversicherte aufgestellt, wenn diese in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren oder erstmals gelangen wollen. Gleichwohl gibt es legale Wege, von der privaten Krankenversicherung dauerhaft von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dabei öffnen häufig die krisenbedingt eintretenden Veränderungen der Einkommenssituation Möglichkeiten zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings müssen dabei sämtliche Details beachtet werden, um nicht zu riskieren, dass der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung scheitert oder auch nach Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder rückabgewickelt wird.

Gern stehe ich Ihnen mit fundierter juristischer Beratung und langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung zur Seite.

Agieren Sie mit Weitblick. Lassen Sie sich sämtliche Varianten zum Wechsel in die gesetzliche Krankensicherung aufzeigen, um im Rahmen einer passgenauen juristischen Beratung den für Sie sinnvollsten Weg in die gesetzliche Krankensicherung zu gehen.

Ihr Rechtsanwalt
Sven Johannes Sobe

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Eine ausführliche Beratung kann nach erfolgter kurzer Prüfung eines möglichen Wechsels in die GKV erfolgen.

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