1. Das Problem
Austritt aus der privaten Krankenversicherung (PKV)

Zahlreiche privat Krankenversicherte denken nach Änderung ihrer Lebensumstände und/oder mit Blick auf Beitragserhöhungen über einen Wechsel in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach, sehen sich dabei jedoch großen Hindernissen gegenüber.

Denn Ziel der Sozialgesetzgebung der letzten Jahre war es, die spätere Rückkehr oder den späteren Eintritt von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Pflegeversicherung eigentlich zu verhindern.

2. Die Rechtslage
Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Dabei bestehen für sehr viele Versicherte nach umfassender sozialrechtlicher Prüfung formaljuristische Schlupflöcher, um gleichwohl in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln.

Dies gilt (entgegen der Annahme vieler, auch sehr vieler Rechtsanwälte) insbesondere auch für zahlreiche über 55-Jährige und/oder langjährig privat Versicherte und auch für zahlreiche Rentner.

3. Die Lösung: Sprechen Sie mit uns

Wir bieten bundesweit anwaltliche Beratung und juristische Begleitung, speziell für über-55-Jährige zugeschnitten, die auch nach langjähriger Mitgliedschaft in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - auch im Rentenalter - in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wechseln wollen.

Auch Jüngere Zum-Wechsel-Entschiedene werden von uns anwaltlich beraten und bei Erfolgsaussicht beim Wechsel begleitet.

Erfahren Sie mehr

Sie erreichen uns unter

03 51 / 27 18 31 88*

Eine ausführliche Beratung kann nach erfolgter kurzer Prüfung eines möglichen Wechsels in die GKV erfolgen.

Montag-Donnerstag: 9.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 16.30 Uhr
*zum Festnetzpreis.

Scriptum zur Gesetzesänderung

vom 01.08.2017

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